Anlass einer Wertermittlung
Wertermittlungen können aus den unterschiedlichsten Gründen angefertigt werden. Das können z. B. sein:
- Ermittlung des Wertes bei Kauf, Verkauf, Grundstückstausch
- Feststellung des Versicherungswertes
- Vermögensauseinandersetzungen (Erbfall, Scheidung, etc.)
- Ermittlung des Zugewinns einer Ehegemeinschaft
- Bewertung des Betriebsvermögens (Renditeprognosen bei Investoren)
- Zur Feststellung des Wertes verschiedener Rechte (z.B. Wohnungsrecht, Erbbaurecht, Niesbrauchrecht)
- Zwangsversteigerungen
- Zum Zwecke der Vermögensfeststellung
- Feststellung des Beleihungswertes (Nach HGB)
- Ermittlung von Wiederherstellungskosten
- Feststellung des Wertes eines Überbaus oder Planungsschadens
- Zum Zwecke der Beleihung
- Feststellung des Wertes einer Baulast