Energieausweis

Beim Neubau muss der Energieausweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Für Bestandsobjekte wird nur im Falle eines "Nutzerwechsels" ein Energieausweis benötigt, also etwa bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Hotels und Gaststätten).

Aber: Bei Vererbung, Verschenkung oder bei bestehenden miet- oder Pachtverhältnissen besteht keine Verpflichtung.

Wer braucht einen Energieausweis?

  • Jeder Verkäufer eines Hauses
  • Jeder Vermieter bei Neuvermietung
  • Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
  • Private Gewerbebesitzer und Behörden mit >500qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangspflicht)

Was steht im Energieausweis?

Der Ausweis für Bestandsobjekte muss drei wesentliche Aussagen enthalten:

  • 1. Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes
  • 2. Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • 3. Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz 

Welche Rechtswirkung hat der Energieausweis?

Der Energieausweis dient lediglich der Information. Auch die Modernisierungshinweise sind als reine Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung ist nicht verpflichtend.

Wie werden die Energiewerte ermittelt?

Grundsätzlich stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs und die Ermittlung auf Basis von Energieverbrauchswerten.

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis beurteilt die vorhandene Gebäudedichtheit und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen.
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich ausschließlich am witterungsbereinigten Energieverbrauch des Objektes und basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. 

Für mehr Informationen verweisen wir zum Verband Privater Bauherren e.V.

Häufige Fragen

In Deutschland ist es Pflicht für jedes Wohnobjekt, das verkauft werden soll, einen Energieausweis vorzuweisen. Ausgenommen hiervon sind denkmalgeschützte Objekte.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ermittelt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Objektes. Hier wird neben den energetischen Eigenschaften des Gebäudes auch das Nutzungsverhalten der Bewohner in den letzten drei Jahren betrachtet. Er ist nur dann zulässig, wenn die Immobilie mindestens fünf Wohnungen beinhaltet, nach 1997 gebaut wurde oder das Gebäude nachweislich gemäß der Wärmeschutzverordnung von 1997 erbaut oder modernisiert worden ist. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie. Hier werden ausschließlich die Gebäudeeigenschaften wie beispielsweise die Dämmung oder die Art der Heizungsanlage analysiert. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist teurer, weswegen er meist nur dann genutzt wird, wenn der Verbrauchsausweis nicht zulässig ist. Bei Neubauten muss immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Energieausweise enthalten allgemeine Angaben zum Objekt, zu den verwendeten Heizstoffen sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Eine Farbskala zeigt übersichtlich den Endenergiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. In manchen Fällen sind außerdem Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufgeführt.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen mit besonderer Aus- oder Weiterbildung oder Berufspraxis einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerker. Sämtliche Voraussetzungen finden Sie im § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im GEG. Im Rahmen eines Verkaufs beantragen wir den Energieausweis sowie weitere wichtige Dokumente gerne für Sie. Bei Neubauten muss immer ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Zeigt Ihr Energieausweis eine gute Energiebilanz, steigert dies die Verkaufschancen und Sie erzielen oftmals einen höheren Verkaufspreis. Energieeffiziente Immobilien sind heute gefragt. Gleichzeitig zeigt er im Rahmen einer professionellen Wertermittlung Potenzial für wertsteigernde, energetische Sanierungen vor dem Verkauf auf. Außerdem ermöglicht der Energieausweis dem Käufer, laufende Kosten der Immobilie zu kalkulieren.

Die Kosten variieren zum einen je nach Art des Ausweises und zum anderen je nach Faktoren wie beispielsweise Objektart und Größe oder Standort. Bei einem Bedarfsausweis können die Kosten von 200 € bis 1000 € reichen. Der Verbrauchsausweis liegt bei 50 € bis 150 €. Gutachter sind zudem berechtigt, Preise selber festzulegen. Es gibt somit keine staatliche Reglementierung.

Energieausweis

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